Häufige Fragen
Sie haben eine Frage zu Verlusten bei nicht zugelassenen Online-Brokern? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Ist das nicht einfach Pech gewesen? Ich habe ja selbst getradet.
Entscheidend ist nicht, ob Sie freiwillig gehandelt haben, sondern ob der Anbieter Ihnen diese Dienstleistung überhaupt anbieten durfte. Fehlte die Zulassung, kann der Vertrag unwirksam sein – unabhängig davon, wie die Trades gelaufen sind.
Ich habe das Konto selbst eröffnet, der Broker hat mich nicht beworben.
Die Ausnahme der „reverse solicitation“ (Dienstleistung ausschließlich auf eigene Initiative des Kunden) wird von Aufsichtsbehörden sehr eng ausgelegt. Werbung, deutschsprachige Websites, Affiliate-Marketing, Social Media oder Bonusaktionen sprechen meist dagegen. Außerdem hätte der Broker Kunden aus nicht erlaubten Ländern bereits bei der Identitätsprüfung (KYC) ablehnen müssen.
Wie viel kann ich zurückbekommen?
Grundsätzlich den Nettoverlust: Einzahlungen minus Auszahlungen. Je nach Fall kommen Zinsen hinzu.
Wie lange liegt mein Fall zurück?
Ansprüche können verjähren. In Österreich gelten für Bereicherungsansprüche teils lange Fristen, Schadenersatzansprüche verjähren dagegen meist drei Jahre ab Kenntnis. Melden Sie sich daher möglichst rasch.
Was kostet das?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Bei Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Beteiligung.
Muss ich vor Gericht?
Meist nicht. Viele Fälle werden außergerichtlich gelöst – etwa durch direkte Forderung an die Compliance-Abteilung des Brokers oder über Schlichtungsstellen.
Der Broker sitzt im Ausland. Kann ich überhaupt klagen?
Als Verbraucher können Sie in der Regel an Ihrem Wohnsitz klagen. Zudem halten viele Offshore-Broker Zahlungskonten bei Zahlungsdienstleistern in Europa, und auch Rückbuchungen über Kreditkarte oder Bank können eine Rolle spielen.
Mein Broker ist ein bekannter Name mit EU-Lizenz.
Viele große Marken betreiben mehrere Gesellschaften. Wurde Ihr Konto bei der Offshore-Einheit geführt, gilt die EU-Lizenz der Schwestergesellschaft für Ihren Vertrag nicht.