Tradingverluste zurückholen!

Verluste beim Online-Trading?

Prüfen Sie Ihre Chancen auf Rückforderung.

Viele Online-Broker für CFDs, Forex und Krypto bieten ihre Dienste in Österreich und Deutschland an, ohne die dafür nötige Zulassung zu besitzen. Wer bei einem solchen Anbieter Geld verloren hat, kann seine Verluste unter Umständen zurückfordern.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich von einer Partnerkanzlei einschätzen.

Kostenlose ErsteinschätzungKein Kostenrisiko bei ProzessfinanzierungDiskret & vertraulich
BTC/EUR · CFDKonto-Nr. [••••1234] · Offshore-Gesellschaft Ltd.
2.350,40 €
−18.740,60 € · −88,8 %
Das Problem

Viele Broker hätten Sie gar nicht als Kunden annehmen dürfen.

Wer in Österreich oder Deutschland Wertpapierdienstleistungen oder den Handel mit Finanzinstrumenten wie CFDs anbietet, braucht eine Zulassung – von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), der deutschen BaFin oder einer anderen EU-Aufsicht mit gültigem „Passport“ für den jeweiligen Markt.

Zahlreiche Anbieter mit Sitz auf Mauritius, den Seychellen, in Vanuatu, St. Vincent, den Bahamas oder ähnlichen Offshore-Standorten besitzen diese Zulassung nicht. Trotzdem eröffnen sie Konten für österreichische und deutsche Kunden, nehmen Einzahlungen an und lassen mit hohen Hebeln handeln – oft weit über den in der EU erlaubten Grenzen.

Genau hier liegt Ihre Chance: Ein Vertrag, der gegen gesetzliche Zulassungspflichten verstößt, kann unwirksam sein. Ihre Einzahlungen bzw. Verluste können dann zurückgefordert werden.

So funktioniert es

In drei Schritten zur Ersteinschätzung

Fall melden

Füllen Sie das Formular aus: Kontaktdaten, Broker, Zeitraum und Höhe Ihrer Verluste. Dauert 2 Minuten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Angaben werden an unsere Partnerkanzlei weitergeleitet, die eine kostenlose Ersteinschätzung vornimmt – ob der Broker in Ihrem Land zugelassen war und ob eine Rückforderung realistisch ist.

Rückforderung

Unsere Partnerkanzlei bzw. unser Prozessfinanzierer macht Ihre Ansprüche außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich geltend.

Ihre Vorteile

Warum sich die Meldung lohnt

Kein Kostenrisiko

Bei Prozessfinanzierung zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Beteiligung.

Erfahrung

Mehrere große Offshore-Broker haben Verluste bereits außergerichtlich erstattet.

Ganz einfach

Sie liefern die Unterlagen, unsere Partner kümmern sich um den Rest.

Diskret

Ihre Daten werden vertraulich und DSGVO-konform behandelt.

Voraussetzungen

Wer kann Ansprüche haben?

Sie kommen in Frage, wenn:

  • Sie Ihren Wohnsitz in Österreich oder Deutschland hatten, als Sie gehandelt haben,
  • Sie bei einem Online-Broker CFDs, Forex, Indizes, Rohstoffe oder Krypto-Derivate gehandelt haben,
  • der Broker (bzw. die Gesellschaft, mit der Sie Ihren Vertrag hatten) keine EU-Zulassung für Ihr Land besaß,
  • Sie Geld verloren haben – egal ob 500 € oder 500.000 €.
Hinweis

Typisch: Der Broker hat ein EU-reguliertes „Schwesterunternehmen“, Ihr Konto wurde aber bei der Offshore-Gesellschaft eröffnet. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen (AGB, Kontoeröffnungs-E-Mail) – dort steht, mit welcher Gesellschaft Sie tatsächlich einen Vertrag hatten.

Rechtslage

Warum viele Broker in der EU / AT / DE nicht legal tätig sind

Warum Verträge mit nicht zugelassenen Brokern unwirksam sein können – in Kürze.

Zulassungspflicht

Keine Ausnahme für Drittstaaten

Verstoß gegen Anlegerschutz

Rechtsfolgen

ⓘ Die Zulassung eines Anbieters lässt sich in den Unternehmensdatenbanken von FMA und BaFin sowie im ESMA-Register überprüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Verluste bei nicht zugelassenen Brokern.

Ist das nicht einfach Pech gewesen? Ich habe ja selbst getradet.

Entscheidend ist nicht, ob Sie freiwillig gehandelt haben, sondern ob der Anbieter Ihnen diese Dienstleistung überhaupt anbieten durfte. Fehlte die Zulassung, kann der Vertrag unwirksam sein – unabhängig davon, wie die Trades gelaufen sind.

Ich habe das Konto selbst eröffnet, der Broker hat mich nicht beworben.

Die Ausnahme der „reverse solicitation“ (Dienstleistung ausschließlich auf eigene Initiative des Kunden) wird von Aufsichtsbehörden sehr eng ausgelegt. Werbung, deutschsprachige Websites, Affiliate-Marketing, Social Media oder Bonusaktionen sprechen meist dagegen. Außerdem hätte der Broker Kunden aus nicht erlaubten Ländern bereits bei der Identitätsprüfung (KYC) ablehnen müssen.

Wie viel kann ich zurückbekommen?

Grundsätzlich den Nettoverlust: Einzahlungen minus Auszahlungen. Je nach Fall kommen Zinsen hinzu.

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Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.

Füllen Sie das Formular aus – die Ersteinschätzung übernimmt eine spezialisierte Partnerkanzlei. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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